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Wärmepumpenförderung 2026: Die wichtigsten Fakten

Bonus-Struktur

Auch im Jahr 2026 wird der Umstieg auf eine Wärmepumpe massiv staatlich unterstützt. Die Förderung ist als Zuschuss konzipiert, den Sie nicht zurückzahlen müssen.

Die Bonus-Struktur im Überblick

Die Gesamtförderung setzt sich aus verschiedenen Bausteinen zusammen, die bis zu einem Maximalsatz von 70 % kombiniert werden können:

Förderbaustein

Konditionen

Bonus-Höhe

Grundförderung

Erhält jeder Haushalt, unabhängig vom Einkommen.

30 %

Klimageschwindigkeits-Bonus

Für den Tausch einer funktionierenden Gas-, Öl-, Strom- oder Kohleheizung (oder Gasheizung > 20 Jahre).

20 %

Einkommensbonus

Für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 40.000 €.

30 %

Effizienz-Bonus

Für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln (z. B. Propan) oder Erdwärme/Wasser.

5 %

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Ergänzende Finanzierungsmöglichkeiten

  • Ergänzungskredit: Nach Erhalt des Zuschussbescheids können Sie ein zinsvergünstigtes Darlehen der KfW aufnehmen, um die restlichen Kosten zu decken.

  • Neubau & Sanierung: Für komplette energetische Sanierungen bietet die KfW weiterhin spezielle zinsgünstige Kredite an.



Hinweis: Diese Informationen dienen der allgemeinen Aufklärung und stellen keine Rechts- oder Finanzberatung dar. Da Förderbedingungen sich kurzfristig ändern können, empfiehlt sich vor dem Kauf immer ein Blick in die aktuellen Richtlinien der KfW oder des BAFA.

Gebäudeenergiegesetz

  • Das Gebäudeenergiegesetz (GEG): Was Sie wissen müssen

    Das GEG (oft als „Heizungsgesetz“ bezeichnet) gibt klare Leitplanken für den Heizungstausch vor. Das zentrale Ziel: Jede neu eingebaute Heizung muss zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

    Fristen für den Einbau von Gas- und Ölheizungen

    Ob Sie noch eine klassische Heizung einbauen dürfen, hängt maßgeblich von der kommunalen Wärmeplanung Ihres Wohnortes ab:

    • Großstädte (> 100.000 Einwohner): Neue Gas- und Ölheizungen ohne Erneuerbare-Anteil dürfen nur noch bis zum 30. Juni 2026 eingebaut werden.

    • Kleinere Kommunen (< 100.000 Einwohner): Hier endet die Übergangsfrist am 30. Juni 2028.

    Wichtige Pflichten für Bestandsanlagen

    Haben Sie seit dem 31. Dezember 2023 eine neue Gas- oder Ölheizung einbauen lassen, greift eine schrittweise Beimischungspflicht für grüne Brennstoffe:

    Ab 2029 müssen diese Anlagen mit mindestens 15 % Biogas oder Bio-Öl betrieben werden. Dieser Anteil steigt in den Folgejahren weiter an.

    Der Dreh- und Angelpunkt: Die Kommunale Wärmeplanung (KWP)

    Ob und wann die strengen Regeln des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) für Sie verbindlich werden, hängt entscheidend davon ab, ob Ihre Gemeinde bereits einen Wärmeplan verabschiedet hat. Dieser Plan gibt Auskunft darüber, ob Ihr Haus in Zukunft an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden kann oder ob eine dezentrale Lösung (wie die Wärmepumpe) nötig ist.

    Warum der Wärmeplan so wichtig ist:

    1. Startschuss für die 65 %-Regel: Die Pflicht, bei einem Heizungstausch mindestens 65 % erneuerbare Energien zu nutzen, greift erst dann unmittelbar, wenn die Kommune einen offiziellen Wärmeplan vorgelegt hat.

    2. Stichtage als „Deadline“: Gibt es bis zu den genannten Stichtagen (Juni 2026 für Großstädte, Juni 2028 für kleinere Kommunen) noch keinen Plan, tritt die 65 %-Pflicht automatisch kraft Gesetz in Kraft.