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Wärmepumpenförderung 2026: Die wichtigsten Fakten
Bonus-Struktur
Auch im Jahr 2026 wird der Umstieg auf eine Wärmepumpe massiv staatlich unterstützt. Die Förderung ist als Zuschuss konzipiert, den Sie nicht zurückzahlen müssen.
Die Bonus-Struktur im Überblick
Die Gesamtförderung setzt sich aus verschiedenen Bausteinen zusammen, die bis zu einem Maximalsatz von 70 % kombiniert werden können:
Förderbaustein | Konditionen | Bonus-Höhe |
Grundförderung | Erhält jeder Haushalt, unabhängig vom Einkommen. | 30 % |
Klimageschwindigkeits-Bonus | Für den Tausch einer funktionierenden Gas-, Öl-, Strom- oder Kohleheizung (oder Gasheizung > 20 Jahre). | 20 % |
Einkommensbonus | Für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 40.000 €. | 30 % |
Effizienz-Bonus | Für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln (z. B. Propan) oder Erdwärme/Wasser. | 5 % |
Ergänzende Finanzierungsmöglichkeiten
Ergänzungskredit: Nach Erhalt des Zuschussbescheids können Sie ein zinsvergünstigtes Darlehen der KfW aufnehmen, um die restlichen Kosten zu decken.
Neubau & Sanierung: Für komplette energetische Sanierungen bietet die KfW weiterhin spezielle zinsgünstige Kredite an.
Hinweis: Diese Informationen dienen der allgemeinen Aufklärung und stellen keine Rechts- oder Finanzberatung dar. Da Förderbedingungen sich kurzfristig ändern können, empfiehlt sich vor dem Kauf immer ein Blick in die aktuellen Richtlinien der KfW oder des BAFA.
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz – 2026
Was ändert sich?
- Die 65-Prozent-Vorgabe für Erneuerbare Energien beim Heizen entfällt, ebenso Betriebsverbote für bestimmte Heizungen.
- Für Gebäudeeigentümer gilt freie Heizungswahl: Wärmepumpen, Hybridlösungen, Pellet-, Gas- und Ölheizungen sind möglich.
- Die eingesetzten Brennstoffe sollen schrittweise klimafreundlicher werden.
- Die Evaluierung des Gebäudemodernisierungsgesetzes ermöglicht Nachsteuerungen, falls das Ziel 2045 gefährdet ist.
- Für die Biotreppe gelten ab 2029 steigende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe: 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040.
- Die Bundesförderung für den Heizungstausch bleibt mindestens bis 2029 gesichert.
- Zum Schutz von Mietenden wird beim Einbau neuer Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizungen eine hälftige Kostenaufteilung zwischen Mietenden und Vermietenden geregelt.