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Wärmepumpenförderung 2026: Die wichtigsten Fakten

Bonus-Struktur

Auch im Jahr 2026 wird der Umstieg auf eine Wärmepumpe massiv staatlich unterstützt. Die Förderung ist als Zuschuss konzipiert, den Sie nicht zurückzahlen müssen.

Die Bonus-Struktur im Überblick

Die Gesamtförderung setzt sich aus verschiedenen Bausteinen zusammen, die bis zu einem Maximalsatz von 70 % kombiniert werden können:

Förderbaustein

Konditionen

Bonus-Höhe

Grundförderung

Erhält jeder Haushalt, unabhängig vom Einkommen.

30 %

Klimageschwindigkeits-Bonus

Für den Tausch einer funktionierenden Gas-, Öl-, Strom- oder Kohleheizung (oder Gasheizung > 20 Jahre).

20 %

Einkommensbonus

Für Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 40.000 €.

30 %

Effizienz-Bonus

Für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln (z. B. Propan) oder Erdwärme/Wasser.

5 %

Ergänzende Finanzierungsmöglichkeiten

  • Ergänzungskredit: Nach Erhalt des Zuschussbescheids können Sie ein zinsvergünstigtes Darlehen der KfW aufnehmen, um die restlichen Kosten zu decken.

  • Neubau & Sanierung: Für komplette energetische Sanierungen bietet die KfW weiterhin spezielle zinsgünstige Kredite an.

Hinweis: Diese Informationen dienen der allgemeinen Aufklärung und stellen keine Rechts- oder Finanzberatung dar. Da Förderbedingungen sich kurzfristig ändern können, empfiehlt sich vor dem Kauf immer ein Blick in die aktuellen Richtlinien der KfW oder des BAFA.

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz – 2026

Was ändert sich?  

  • Die 65-Prozent-Vorgabe für Erneuerbare Energien beim Heizen entfällt, ebenso Betriebsverbote für bestimmte Heizungen.
  • Für Gebäudeeigentümer gilt freie Heizungswahl: Wärmepumpen, Hybridlösungen, Pellet-, Gas- und Ölheizungen sind möglich.
  • Die eingesetzten Brennstoffe sollen schrittweise klimafreundlicher werden.
  • Die Evaluierung des Gebäudemodernisierungsgesetzes ermöglicht Nachsteuerungen, falls das Ziel 2045 gefährdet ist.
  • Für die Biotreppe gelten ab 2029 steigende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe: 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040.
  • Die Bundesförderung für den Heizungstausch bleibt mindestens bis 2029 gesichert.
  • Zum Schutz von Mietenden wird beim Einbau neuer Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizungen eine hälftige Kostenaufteilung zwischen Mietenden und Vermietenden geregelt.

     

    Quelle: https://www.bundeswirtschaftsministerium.de