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Wärmepumpenförderung 2026: Die wichtigsten Fakten nach der neuen BEG-Reform
Auch im Jahr 2026 wird der Umstieg auf eine Wärmepumpe massiv staatlich unterstützt. Die Förderung ist als Zuschuss konzipiert, den Sie nicht zurückzahlen müssen.
⚠️ Wichtige Aktualisierung: Neue BEG-Konditionen ab 21. Juli 2026
Die Weichen für die Wärmewende wurden kurzfristig neu gestellt: Die Bundesregierung hat am 10.07.2026 das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) offiziell verabschiedet, welches das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablöst. Parallel dazu wurde eine Reform der BEG-Heizungsförderung besiegelt.
Die neue Bonus-Struktur im Überblick (ab 21.07.2026)
Die Gesamtförderung setzt sich weiterhin aus verschiedenen Bausteinen zusammen, die prozentual kombiniert werden können. Bitte beachten Sie jedoch den Wegfall einzelner Boni und die neuen Einkommensgrenzen:
Förderbaustein | Konditionen & Besonderheiten | Bonus-Höhe |
Grundförderung | Erhält jeder Haushalt, unabhängig vom Einkommen. Achtung ab 2027: Im 1. Quartal 2027 soll ein Wertschöpfungsbonus eingeführt werden. Die Grundförderung sinkt dann für Wärmepumpen, die außerhalb der EU gefertigt/gebaut/zusammengebaut wurden, auf 15 %. Gleichzeitig erhalten Wärmepumpen, die innerhalb der EU gefertigt wurde, einen Wertschöpfungsbonus in Höhe von 15 %. | Bis zu 30 % |
Klimageschwindigkeits-Bonus | Für den Tausch einer funktionierenden Gas-, Öl-, Strom- oder Kohleheizung (oder Gasheizung > 20 Jahre). Neu: Dieser Bonus sinkt ab sofort halbjährlich um 4 % erstmalig am 01.02.2027 | 16 % |
Einkommensbonus | Wird streng nach zu versteuerndem Jahreseinkommen (zvE) gestaffelt: • Bis 30.000 € zvE: 40 % • Bis 40.000 € zvE: 30 % • Bis 50.000 € zvE: 10 % Kinderzuschlag: Die Bemessungsgrenze des Haushaltsjahreseinkommen erhöht sich um einen einmaligen Familienzuschlag in Höhe von 10.000 Euro mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt | bis zu 40 % |
Effizienz-Bonus | Bisheriger Bonus für natürliche Kältemittel (z.B. Propan) oder Erdwärme. | ❌ Entfällt komplett |
Einschneidende Änderungen bei den Rahmenbedingungen
Geringere Maximalsumme: Die förderfähigen Kosten sinken für Anträge ab dem 21.07.2026 sofort von bisher 30.000 € auf 28.000 €. Ab dem Jahr 2027 schrumpft dieser Deckel halbjährlich um weitere 750 €.
Strengere Austauschregeln: Eine Förderung wird grundsätzlich nur noch beim Austausch alter/fossiler Heizungen gewährt. Einzige Ausnahme: Erneuerbare-Energien-Anlagen, die vor 2008 errichtet wurden – bei diesen halbieren sich jedoch die förderfähigen Kosten.
Jetzt handeln und Planungssicherheit sichern!
Die kurzfristige Gesetzesänderung zeigt, wie dynamisch die Förderlandschaft ist. Wer jetzt zügig plant, sichert sich die optimalen Konditionen für die kommenden Monate.
„Der Hinweis auf eine mögliche Förderung stellt lediglich eine unverbindliche Information dar und entfaltet keinerlei rechtliche Wirkung.“